Touristenfischereischein
In Mecklenburg-Vorpommern haben Sie die Möglichkeit einen zeitlich befristeten Fischereischein, auch Touristenfischereischein genannt, zu erhalten.
Der zeitlich befristete Fischereischein wird auf Antrag für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.
Weiter Informationen zum zeitlich befristeten Fischerischein sowie zur Beantragung erhalten Sie auf den Seiten des Landes Mecklenburg Vorpommern sowie auf den Seiten der Touristinfo der Stadt Sternberg, wo Sie den zeitlich befristeten Fischereischein auch beantragen können.