Angelregeln

Unsere Gewässer stellen wir gerne für den Angelsport zur Verfügung. Damit dies auch noch lange so bleiben kann, bitten wir Sie einige Regeln zu beachten. Diese richten sich nach den geltenden Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie nach einigen durch uns zusätzlich als notwendig erachteten Vorgaben. Wir bitten Sie diese einzuhalten.

Die Angelkarte ist beim Angeln stets im Original mitzuführen. Kopien gelten als Fälschung!
Zusätzlich bzw. Einschränkend zu den Regeln der Binnenfischereiverordnung gelten an unseren Gewässern folgende Bestimmungen:

  • Der Inhaber hat sich vor Beginn des Angelns über örtliche Grenzen des Geltungsbereichs zu informieren.
  • Es darf mit maximal zwei Handangeln (davon maximal eine Angel mit Köderfisch) geangelt werden.
  • Die Tätigkeit des Berufsfischers darf in keiner Weise behindert werden.
  • Von Fischereigeräten und Wehren ist ein Abstand von 100m einzuhalten.
  • Fischschonbezirke und Gelege (Überwasser- und Schwimmblattpflanzen) dürfen weder begangen noch befahren werden.
  • Beim Angeln vom Boot ist dieses zu verankern, Ausnahme ist das Schlepp- und Driftangeln mit der dazugehörigen Angelkarte.
  • Verboten ist die Verwendung der Tuckangel sowie aller anderen Geräte mit feststehendem Mehrfachhaken.
  • Zum Fang ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten.
  • Pro Fangtag dürfen zusammen nicht mehr als 3 Fische der Arten: Hecht, Zander, Aal oder Karpfen gefangen und mitgenommen werden.
  • Die Angelkarte ist nur mit Fischereischein gültig!
  • Den Weisungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten.
  • Jahreskarten gelten für das Kalenderjahr. Tages-, Wochen- und Touristenangelkarten gelten nur für den angegebenen Zeitraum.
  • Tages-, Wochen- und Touristenkarten ohne Eintragungen des Gültigkeitszeitraumes sind ungültig.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können den Entzug der Angelkarte ohne Erstattung des Kaufpreises nach sich ziehen. Die Nichtinanspruchnahme der Angelkarte berechtigt nicht zur Rückforderung des Kaufpreises.
  • Der Inhaber der Angelkarte haftet uneingeschränkt und in vollem Umfang für Schäden, die er am und auf dem Gewässer verursacht.
  • Bei Verlust der Angelkarte wird kein Ersatz geleistet.
Mindestmaße in cm:
  • Aal 45 cm 45% 45%
  • Barsch 17 cm 17% 17%
  • Hecht 45 cm 45% 45%
  • Karpfen 40 cm 40% 40%
  • Schleie 25 cm 25% 25%
  • Zander 45 cm 45% 45%